TARIFLICHES

Für Rechnungen, welche durch die Krankenkassen vergütet werden können, gilt der gesamt schweizerische Ärztetarif TarMed .

Luzern weist den schweizweit tiefen Taxpunktwert von 82 Rappen auf (neu ab 1.1.211, vorher galt 0.80).
Die Taxpunkte werden mit dem Taxpunktwert multipliziert, woraus der Betrag in Franken resultiert. Psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen werden in Fünf-Minuten-Schritten abgerechnet. Für PatientInnen aufgewendete notwendige Arbeitszeit wird verrechnet.

Häufig verwendete Positionen:
02.0020  Psychiatrische Konsultation (bzw. 02.0010)
02.0060  Telefonat / Email mit Patient
02.0070  Psychiatrische Leistungen in Abwesenheit der Patientin (Kontakte mit Drittpersonen, Studium von Akten, Rezepte etc.)
02.0030  Paartherapie, wird je zur Hälfte beiden Partnern verrechnet.
02.0040  Familientherapie, wird dem Indexpatienten verrechnet.

Alle genannten Leistungen kosten pro 5 Minuten gleich viel: 17.92 Taxpunkte (TP).  60 Minuten psychiatrische Leistung kosten somit zurzeit  Fr. 176.35 (215.04 TP à 82 Rappen).
Für Notfälle werden diverse - in der Nacht hohe - Zuschläge erhoben (Positionen 00.2510 - 00.2590).

Ausgefallene, zu spät abgesagte oder verspätet begonnene Sitzungen (durch Verschulden des Pat.) werden von den Kassen nicht bezahlt und in der Regel (privat) in Rechnung gestellt.


ETHIK

Als Psychiater unterstehen Psychiater/innen, wie alle ÄrztInnen, der Standesordnung der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH und gegebenenfalls zusätzlich den ethischen Richtlinien psychotherapeutischer Verbände. 

Behandlungsgrundsätze gemäss Art. 4 der Standesordnung FMH (Dezember 2009):

Jede  medizinische  Behandlung  hat  unter  Wahrung  der  Menschenwürde  und
Achtung  der  Persönlichkeit,  des  Willens  und  der  Rechte  der  Patienten  und  Pa-
tientinnen zu erfolgen.  
Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhän-
gigkeitsverhältnis  nicht  missbrauchen,  insbesondere  darf  das  Verhältnis  weder
emotionell oder sexuell, noch materiell ausgenützt werden.  
Arzt und Ärztin haben ohne Ansehen der Person alle ihre Patienten und Patien-
tinnen mit gleicher Sorgfalt zu betreuen. Weder die soziale Stellung, die religiöse
oder  politische  Gesinnung,  die  Rassenzugehörigkeit  noch  die  wirtschaftliche
Lage der Patienten und Patientinnen darf dabei eine Rolle spielen. 
 

Bitte zögern Sie nicht, allfällige Fragen - auch solche zur Rechnung - mit Ihrem/r Psychiater/in zu klären.
Wenn sich Ihr Psychiater, Ihre Psychiaterin nicht an oben genannte ethische Grundsätze halten sollte, können Sie sich vertraulich an den Ehrenrat der Psychiatervereinigung Luzern wenden (Team mit weiblichen und männlichen Mitgliedern). Dort erhalten Sie  fachkundige Beratung und Unterstützung. Präsident des Ehrenrates und Kontaktperson: Dr. Karel Kraan,  041 228 68 41, karel.kraan#lups.ch (bitte # durch @ ersetzen).


Luzern, 26. Februar 2011, Dominik Schönborn, ohne Verbindlichkeit und Haftung.