TARIFLICHES
Für Rechnungen, welche durch die Krankenkassen vergütet werden können, gilt der gesamt schweizerische Ärztetarif TarMed .
Luzern weist den schweizweit tiefen Taxpunktwert von 82 Rappen auf (neu ab 1.1.211, vorher galt 0.80).
Die Taxpunkte werden mit dem Taxpunktwert multipliziert, woraus der
Betrag in Franken resultiert. Psychiatrisch-psychotherapeutische
Leistungen werden in Fünf-Minuten-Schritten abgerechnet. Für
PatientInnen aufgewendete notwendige Arbeitszeit wird verrechnet.
Häufig verwendete Positionen:
02.0020 Psychiatrische Konsultation (bzw. 02.0010)
02.0060 Telefonat / Email mit Patient
02.0070 Psychiatrische Leistungen in Abwesenheit der Patientin
(Kontakte mit Drittpersonen, Studium von Akten, Rezepte etc.)
02.0030 Paartherapie, wird je zur Hälfte beiden Partnern
verrechnet.
02.0040 Familientherapie, wird dem Indexpatienten verrechnet.
Alle
genannten Leistungen kosten pro 5 Minuten gleich viel: 17.92 Taxpunkte
(TP). 60 Minuten psychiatrische Leistung kosten somit zurzeit
Fr. 176.35 (215.04 TP à 82 Rappen).
Für Notfälle werden diverse - in der Nacht hohe - Zuschläge erhoben (Positionen 00.2510 - 00.2590).
Ausgefallene, zu spät abgesagte
oder verspätet begonnene
Sitzungen (durch Verschulden des Pat.) werden von den Kassen nicht
bezahlt und in der Regel (privat) in Rechnung gestellt.
Als Psychiater unterstehen Psychiater/innen, wie alle ÄrztInnen, der Standesordnung der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH und gegebenenfalls zusätzlich den ethischen Richtlinien psychotherapeutischer Verbände.
Behandlungsgrundsätze gemäss Art. 4 der Standesordnung FMH (Dezember 2009):
Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und
Achtung der
Persönlichkeit, des Willens und der
Rechte der Patienten und Pa-
tientinnen zu erfolgen.
Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhän-
gigkeitsverhältnis
nicht missbrauchen, insbesondere darf das
Verhältnis weder
emotionell oder sexuell, noch materiell ausgenützt werden.
Arzt und Ärztin haben ohne Ansehen der Person alle ihre Patienten und Patien-
tinnen mit gleicher Sorgfalt zu betreuen. Weder die soziale Stellung, die religiöse
oder politische Gesinnung, die Rassenzugehörigkeit noch die wirtschaftliche
Lage der Patienten und Patientinnen darf dabei eine Rolle spielen.